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Reisedokumente
Für eine möglichst schnelle Abfertigung bei Royal Jordanian sollten Sie bei Check-in und Ankunft alle erforderlichen Dokumente bereithalten. Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Sie alle notwendigen Papiere bei sich haben, um unangenehme Überraschungen während der Reise zu vermeiden.

Vor der Fahrt zum Flughafen sollten Sie noch einmal alle Dokumente, die Sie für die Reise benötigen, überprüfen. Dadurch können Sie sich Verzögerungen und Ärger ersparen.

Diese Dokumente brauchen Sie:

Ihr Flugticket (entweder einen normalen Flugschein oder ein elektronisches Ticket)


  • Normaler Flugschein 
    Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie Ihr Ticket bei sich haben. Es ist wichtig, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollständig verstanden haben.
  • Elektronisches Ticket
    Ein elektronisches Ticket ist ein im System gespeicherter Datensatz, der Ihr Ticket und die Buchungsnummer enthält. Sie müssen allerdings Ihre Buchungsnummer und/oder die Quittung sowie einen Identitätsnachweis bei sich haben.

Ein gültiger Reisepass
Die Vorschriften bestimmter Länder verlangen, dass Reisepässe mindestens noch weitere sechs Monate nach dem Ankunftsdatum oder dem geplanten Aufenthalt gültig sind.

Identifizierung

  • Fotografische Identifizierung bei Inlandsflügen.
  • Kinder, Kleinkinder und Minderjährige ohne Begleitung:
    Kinder und Kleinkinder müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der älter als 18 Jahre ist, oder mit einer organisierten Reisegruppe fliegen, die den Namen des Kindes, Reisezweck, Geburtsdatum usw. kennt. 
    Minderjährige ohne Begleitung müssen von einem Vormund oder einer Begleitperson von Royal Jordanian begleitet werden.

Ein gültiges Visum
Für einige Länder ist ein Einreisevisum vorgeschrieben. In diesem Fall müssen Sie ein gültiges Visum besitzen, um in das betreffende Land einreisen zu dürfen.

Neue Reisepass-Verordnung für Kinder bei der Einreise in/Ausreise aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Die neue EU-Reiseverordnung schreibt vor, dass Kinder innerhalb der Europäischen Union ab dem 26. Juni 2012 über einen eigenen EU-Reisepass oder EU-Ausweis verfügen müssen. Daraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen:

  • Ab dem 26. Juni 2012 ist es nicht mehr möglich, Kinder in den EU-Reisepass eines Elternteils oder eines Vormunds einzutragen.
  • Am 26. Juni 2012 verlieren alle bestehenden Einträge und Visummarken für Kinder in der EU ihre Gültigkeit.
  • Die Ungültigkeit der Einträge und Visummarken für Kinder ab dem 26. Juni 2012 wirkt sich nicht auf die Gültigkeit des EU-Reisepasses eines Elternteils oder eines Vormunds, in dem ein Kind eingetragen ist, aus.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten ausschließlichfür Bürger der EU-Mitgliedstaaten bei Einreise in ein EU-Mitgliedsland oder/und Ausreise aus einem EU-Mitgliedsland.