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Wir verstehen, dass Sie sich auch auf Reisen nicht von Ihren kleinen Lieblingen trennen möchten. Daher sind Haustiere auf unseren Flügen in der Economy Class und als Aufgabegepäck jederzeit willkommen.

Die Beförderung von Haustieren (Katzen und Hunde) ist nur in der Economy Class erlaubt und unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Das Gewicht des Tieres darf mit Transportkiste (oder Transporttasche) 7 kg nicht überschreiten.
  • Die Flugzeit des betreffenden Fluges beträgt nicht mehr als fünf Stunden.
  • Auf jedem Flug sind maximal zwei Haustiere erlaubt.
  • Die Abmessungen des Transportbehälters (bzw. der Transporttasche) dürfen die Größe des Stauraums unter dem Sitz (40x50x26 cm) nicht überschreiten.
  • Die Reservierung muss mindestens 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit erfolgen. Außerdem ist eine Genehmigung der RJ-Abteilung „Systems & Procedures“ erforderlich
  • Die Checkliste für die Annahme lebender Tiere muss von den Passagieren für die PETC-Annahme unterschrieben werden. (klicken Sie hier)

 

 

 

Mit Wirkung vom 14. Juli 2021 setzt die US-amerikanische Gesundheitsbehörde CDC vorübergehend die Einfuhr von Hunden aus folgenden Ländern aus:

  1. Länder, deren Tollwutrisiko von der CDC als hoch eingestuft wird (Jordanien).
  2. Länder, in denen zwar KEIN hohes Risiko besteht, die Hunde jedoch in den letzten sechs Monaten in einem Hochrisikoland gewesen sind.

 

Diese Vorschriften gelten für sämtliche Hunde, d. h. auch für Welpen sowie Dienst- und Begleithunde. Dabei ist es unerheblich, ob die Hunde als Handgepäck, als Aufgabegepäck oder als Frachtgut transportiert werden.

Darüber hinaus gelten diese Vorschriften auch für Passagiere, die mit ihrem Hund in die Vereinigten Staaten einreisen, Hunde in die Vereinigten Staaten einführen oder aus den Vereinigten Staaten ausreisen und nach einem vorübergehenden Besuch, z. B. nach einem Urlaub, Ferienaufenthalt oder Besuch bei Freunden und Verwandten, mit ihrem Hund zurückkehren.

Die CDC kann eine vorherige schriftliche Genehmigung (CDC Dog Import Permit) erteilen, die die Einfuhr von vollständig gegen Tollwut geimpften Hunden, die sechs Monate oder älter sind, aus einem Hochrisikoland erlaubt. Damit der Importeur für eine solche Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC infrage kommt, muss er die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Er muss ein Mitarbeiter der US-Regierung mit ständiger Stationsverlegung oder vorübergehendem Dienstauftrag sein.
  2. Er muss US-Bürger oder eine rechtmäßig in den USA ansässige Person sein, der bzw. die in die Vereinigten Staaten umzieht, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Oder:
  3. Er muss Besitzer eines Diensthundes sein, der speziell für die Unterstützung einer Person mit Behinderung ausgebildet ist.

Jeder infrage kommende Importeur kann die Genehmigung erhalten, während der vorübergehenden Aussetzung maximal drei persönliche Hunde einzuführen. Einrichtungen können die Einfuhr von mehr als drei Hunden zu Wissenschafts-, Ausbildungs- oder Ausstellungszwecken gemäß Definition in 42 CFR 71.50 oder für Strafverfolgungsmaßnahmen beantragen. In den Hinweisen zum Antrag finden Sie weitere Informationen.

 

Für Kanada gilt ab dem 28. September 2022 folgende Regelung:

Kommerzielle Hunde aus Ländern mit hohem Risiko für Hundetollwut (Jordanien) dürfen nicht mehr nach Kanada eingeführt werden.

Kommerzielle Hunde sind: die sie an jemand anderen vergeben, weiterverkaufen, adoptieren, fördern, züchten, zeigen oder ausstellen, zu Forschungszwecken dienen, für eine Tierschutzorganisation bestimmt sind, einen besonderen "Ausbildungsstatus" und andere Zwecke haben, sind aber nicht darauf beschränkt.

 

Einfuhrgenehmigungen:

- Alle derzeit ausgestellten Einfuhrgenehmigungen bleiben bis zum Ende der auf der Genehmigung angegebenen Gültigkeitsdauer gültig, mit Ausnahme von Einfuhrgenehmigungen, die am oder nach dem 28. Juni 2022 ausgestellt wurden. Diese gilt bis inklusive  27. September 2022, unabhängig davon, wann die Genehmigung ausgestellt ist und weiterhin die in der Einfuhrgenehmigung enthaltenen Einfuhrbedingungen gilt.

  • Ab dem 28.09.2022 werden keine Einfuhrgenehmigungen mehr ausgestellt.
  • Eine Tollwutimpfung, frühestens im Alter von 3 Monaten, ist erforderlich, und es gibt eine Wartezeit von 28 Tagen nach der Impfung, bevor das Tier für den Export zugelassen wird.
  • Die Tollwut-Impfbescheinigung (oder der Heimtierausweis der Europäischen Union) muss:
  • in englischer oder französischer Sprache verfasst sein
  • ·von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt und unterschrieben sein
  • Identifizierung des Tieres (Alter, Rasse, Geschlecht, Farbe/Markierungen, Gewicht und ggf. Mikrochip-/Tätowierungsnummer)
  •  angeben, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist
  • Geben Sie das Datum der Impfung an
  • Geben Sie den Handelsnamen und die Seriennummer des zugelassenen Impfstoffs an
  • Geben Sie die Dauer der Immunität an (ansonsten gilt sie für 1 Jahr ab dem Datum der Impfung).
  • den Namen und die Unterschrift des zugelassenen Tierarztes haben, der die Bescheinigung ausgestellt hat, sowie das Datum der Unterzeichnung Alle Informationen auf dem Zertifikat müssen lesbar sein.

Wenn ein privates Haustier aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen Tollwut geimpft werden kann

Wenn es einen dokumentierten medizinischen Grund gibt, warum Ihre Hauskatze nicht gegen Tollwut geimpft werden kann, wie z. B. eine frühere Reaktion, kann die CFIA eine Ausnahmeregelung in Betracht ziehen, solange Ihr Haustier sehr spezifische zusätzliche Anforderungen erfüllt. Die CFIA wird Ausnahmeanträge nicht berücksichtigen, wenn der einzige angegebene medizinische Grund darin besteht, dass das Tier älter ist.

Es gibt verschiedene Arten von Dokumenten, die den angemessenen Besitz des Hundes nachweisen können. Es ist wichtig, dass diese Dokumentation den Hund eindeutig beschreibt (Alter, Rasse, Geschlecht, Farbe/Markierungen, Gewicht und ggf. Mikrochip-/Tätowierungsnummer), den Besitzer eindeutig identifiziert und datiert ist, um deutlich zu machen, dass das Eigentum vor dem Besitz erworben wurde Import des Hundes nach Kanada. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Informationen enthalten sind, wären einige Beispiele für akzeptable Unterlagen:

  • Adoptions- oder Kaufverträge
  • Krankenakten, Impfbescheinigungen oder andere Dokumente, die von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurden
  • Mikrochip-Platzierung oder Registrierungsdokument


Beachten Sie, dass Fotos des Haustiers oder Selbsterklärungen nicht als akzeptabler Eigentumsnachweis gelten.

 

Der Eigentümer muss auf eigene Kosten:

• Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Befreiung beim National Center for Permissions (öffnet in neuem Fenster) ein. Der schriftliche Antrag muss enthalten:

• Ein ausgefüllter Antrag auf Einfuhrgenehmigung (öffnet in neuem Fenster)

• Ein unterzeichnetes Schreiben des Tierarztes des Tieres, in dem der dokumentierte medizinische Grund beschrieben wird, warum das Tier nicht gegen Tollwut geimpft werden kann.

Das Tier muss entweder durch einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein. Dieses Identifizierungsmittel muss auf allen Begleitdokumenten, einschließlich des tierärztlichen Schreibens, vermerkt werden.

 

Hinweis:

Hunden, die ohne CDC-Einfuhrgenehmigung aus Hochrisikoländern kommen oder an einem nicht genehmigten Einreiseflughafen eintreffen, wird die Einreise verweigert. Es gibt keine Ausnahmen. Wird dem Hund die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Hund mit dem nächsten verfügbaren Flug in das Land der Abreise zurückzubringen. Dabei ist es unerheblich, um welche Fluggesellschaft oder Flugstrecke es sich handelt.

Bevor der Hund an Bord kommt, sollte das Personal der Fluggesellschaft daher:

  1. das Herkunftsland des Hundes überprüfen und nachvollziehen, in welche Länder der Hund während der vorangegangenen sechs Monate gereist ist.
  2. eine Kopie der Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC prüfen.
  3. eine Kopie der E-Mail, in der die Genehmigung zur Einfuhr eines Hundes erteilt wird, prüfen.

Bei der Ankunft werden keine Hunde-Einfuhrgenehmigungen der CDC ausgestellt. Hunden, die aus Hochrisikoländern einreisen, ohne dass eine schriftliche Genehmigung der CDC vorliegt, wird die Einreise verweigert und sie werden auf Kosten des Importeurs in das Abflugland zurückgeschickt.

Legt der Importeur bei der Abfertigung nicht beide Dokumente vor, darf der Hund nicht mit an Bord genommen werden und der Importeur muss sich an die CDC wenden.

Alle Hunde, die sich in den letzten sechs Monaten in einem Hochrisikoland aufgehalten haben, dürfen nur über einen genehmigten Einreiseflughafen in die Vereinigten Staaten einreisen. Dazu gehören alle 18 Flughäfen, die über eine CDC-Quarantänestation verfügen:

Anchorage (ANC), Atlanta (ATL), Boston (BOS), Chicago (ORD), Dallas (DFW), Detroit (DTW), Honolulu (HNL), Houston (IAH), Los Angeles (LAX), Miami (MIA), Minneapolis (MSP), New York (JFK), Newark (EWR), Philadelphia (PHL), San Francisco (SFO), San Juan (SJU), Seattle (SEA) und Washington DC (IAD).

 

Sofort Wirksam 

A-Eine gültige, in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung (RVC). Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Hunde mit gültigen, in den USA ausgestellten Tollwutimpfbescheinigungen. Ihr Hund muss:

  1. Bei der Einreise einen gesunden Eindruck machen
  2. Mindestens sechs Monate alt sein
  3. EineISO-kompatible Mikrochip-Nummer besitzen, die in seiner Tollwutimpfbescheinigung angegeben ist
  4. Bei der Einreise über eine gültige, in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung verfügen
  1. Die Tollwutimpfung muss von einem in den USA zugelassenen Tierarzt in den Vereinigten Staaten mindestens 28 Tage vor der  Einreise verabreicht werden, wenn es sich um die erste Impfung des Hundes handelt. Der Hund muss bei der Impfung  mindestens 12 Wochen alt sein.
  2. Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut, die in den USA Hunden verabreicht werden, die älter als 15 Monate sind, sind sofort gültig.

B-Sie müssen vor der Einreise eine gültige Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC beantragen und erhalten. Die CDC stellt während der vorübergehenden Sperre nur Genehmigungen für zwei Hunde pro Person aus.

  1. Sie müssen eineHunde-Einfuhrgenehmigung der CDC online beantragen. Es empfiehlt sich, den Antrag mindestens sechs Wochen vor der geplanten Reise zu stellen. Voraussetzungen:
  1. Ihr Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.
  2. Ihr Hund muss über einen Mikrochip verfügen.
  3. Ihr Hund muss eine gültige Tollwutimpfbescheinigung besitzen.
  4. Für Ihren Hund muss ein gültiger serologischer Tollwut-Titertest von einem zugelassenen Labor vorliegen.

     

Wichtiger Hinweis: Die Genehmigungen werden nicht an den Einreiseflughäfen ausgestellt. Einsprüche sind nicht zulässig.

C-Für Hunde ohne in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung oder eine Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC.Wichtiger Hinweis: Dies ist die einzige Möglichkeit für Personen, die drei oder mehr Hunde in die Vereinigten Staaten einführen möchten. 

  1. Die Hunde müssen bei der Einreise einen gesunden Eindruck machen.
  2. Die Hunde müssen mindestens sechs Monate alt sein.
  3. Die Hunde müssen eine ISO-kompatible Mikrochip-Nummer besitzen, die in ihrer Tollwutimpfbescheinigung angegeben ist.
  4. Die Hunde müssen bei der Einreise über eine gültige Tollwutimpfbescheinigung verfügen.
  • Die Tollwutimpfung muss von einem zugelassenen Tierarzt mindestens 28 Tage vor der Einreise verabreicht werden, wenn es sich um die erste Impfung des Hundes handelt. Der Hund muss bei der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
  • Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut, die Hunden verabreicht werden, die älter als 15 Monate sind, sind sofort gültig.
  1. Reservieren Sie einen Platz in einer von der CDC zugelassenen Tierpflegeeinrichtungmit den erforderlichen Folgeleistungen* auf Kosten der einführenden Person (des Besitzers).
  2. Die von der CDC zugelassene Tierpflegeeinrichtung stellt fest, ob der Hund über einegültige, im Ausland ausgestellte RVC und einen serologischen Titertest verfügt.

-Bei einer ungültigen, im Ausland ausgestellten RVC: Dem Hund wird die Einreise verweigert.

 -Bei einer gültigen, im Ausland ausgestellten RVC: Die von der CDC zugelassene Tierpflegeeinrichtung stellt fest, ob der Hund über einen gültigen serologischen Tollwut-Titertest verfügt.

-Bei gültigem Titertest: Jeder Hund muss bei der Einreise auf Kosten der einführenden Person (des Besitzers) von einem vom USDA zugelassenen Tierarzt in einer von der CDC zugelassenen Tierpflegeeinrichtung untersucht und mit einem in den USA zugelassenen Tollwutimpfstoff geimpft werden.

-Beiungültigem Titertest oder keinem Titertest: Für jeden Hund muss ein Quarantäneplatz in einer von der CDC zugelassenen Tierpflegeeinrichtung für 28 Tage nach der Untersuchung und Auffrischungsimpfung auf Kosten der einführenden Person (des Besitzers) reserviert werden.


Wichtiger Hinweis: Option C ist die einzige Möglichkeit für Personen mit drei oder mehr im Ausland geimpften Hunden. Hunde MÜSSEN an dem Flughafen einreisen, zu dem die von der CDC zugelassene Tierpflegeeinrichtung gehört, in der ein Platz reserviert wurde. Die Reservierung MUSS vor der Einreise in die Vereinigten Staaten erfolgen.  

Diese Vorschriften gelten für sämtliche Hunde, d. h. auch für Welpen sowie für Dienst- und Begleithunde. Dabei ist es unerheblich, ob die Hunde als Handgepäck, als Aufgabegepäck oder als Frachtgut befördert werden

Mit sofortiger Wirkung dürfen Hunde, die in den Vereinigten Staaten von einem in den USA zugelassenen Tierarzt geimpft wurden, ohne Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC aus einem Hochrisikoland wieder in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, wenn sie:

 

  1. über eine gültige, in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung verfügen.
  2. nachweislich einen Mikrochip eingepflanzt haben.
  3. mindestens sechs Monate alt sind.
  4. bei Ankunft gesund sind. Und:
  5. an einem genehmigten Einreiseflughafen ankommen.

Abgelaufene, in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Wenn die in den USA ausgestellte Tollwutimpfbescheinigung abgelaufen ist, müssen Sie eine Hunde-Einfuhrgenehmigung der CDC beantragen, sofern Sie dafür infrage kommen. CDC Rabies Vaccination and Microchip Record

 

Als Gepäck aufgegebene Haustiere

Haustiere wie Hunde und Katzen, die einen Passagier auf demselben Flug begleiten, werden als Aufgabegepäck akzeptiert. Tiere gelten als Übergepäck und können nicht als Freigepäck berücksichtigt werden. Ein Haustier wird nur unter den folgenden Bedingungen für einen Flug zugelassen:

  • Die Reservierung muss mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit vorgenommen werden.
  • Die Genehmigung der RJ-Abteilung „Systems & Procedures“ muss eingeholt werden.
  • Es sind höchstens vier Tiere im Frachtraum eines Flugzeugs erlaubt.
  • Die Checkliste für die Annahme lebender Tiere muss von den Passagieren für die PETC-Annahme unterschrieben werden. (klicken Sie hier)

 

Für Hunde,  die kein in den USA ausgestelltes Impfzertifikat gegen Tollwut oder CDC-Importgenehmigung für Hunde besitzen,  gelten folgende Bestimmungen:

 

  1. Die Hunde müssen mindestens 6 Monate alt sein.
  2. Sie müssen einen gültigen CDC-Impfausweis gegen Tollwut und einen Mikrochip-Nachweis vorlegen. Der erste Tollwut-Impfstoff für den Hund muss im Alter von mindestens 12 Wochen verabreicht werden und mindestens 28 Tage vor der Ankunft in den USA erfolgen. Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut, die nach dem 15. Lebensmonat verabreicht wurden, sind sofort gültig.
  3. Sei müssen eine Dokumentation mit der Mikrochip-Nummer auf dem CDC-Impf-und Mikrochip-Register vorweisen können.
  4. Die Hunde müssen an einem der fünf Flughäfen mit einer CDC-Quarantänestation ankommen: Atlanta (ATL), Los Angeles (LAX), Miami (MIA), New York (JFK) und Washington, DC (IAD).
  5. Sie müssen der Fluggesellschaft eine Reservierungsbestätigung, für eines der von der CDC zugelassenen Tierpflegeeinrichtungen vor dem Boarding, vorlegen. Hunde aus Ländern mit hohem Risiko ohne ein von den USA ausgestelltes Tollwut-Impfzertifikat oder CDC-Importgenehmigung für Hunde müssen über einen Hafen mit einer von der CDC zugelassenen Tierpflegeeinrichtung einreisen und müssen im Voraus eine Reservierung haben.

 

 

* Für Abu Dhabi

 

Haustiere können nur über zugelassene Häfen als Frachtgut in die AUH importiert werden. 

 

* Wichtiger Hinweis:

Bei Nichteinhaltung der Einfuhrbestimmungen wird die Einfuhr des Haustiers verweigert (auf Kosten des Besitzers) oder das Tier wird beschlagnahmt.

  

Kosten

Ein Haustier zählt nicht zum Freigepäck eines Passagiers. Es fallen die üblichen Übergepäckgebühren sowohl für das Gewicht des Tieres als auch für das Gewicht des Käfigs bzw. der Transportbox an.

 

Kosten für die Beförderung von Haustieren:

Small Kennel with Pet

Weight LengthWidthHeight

23 KGsup to 32kg (70lb)/203cm (80in)

From/TO

Europe

Middle East

Far East

US

Europe

$300

$300

$300

$400

Middle East

$300

$250

$300

$400

Far East

$300

$300

$300

$400

US

$400

$400

$400

$400

  * Small Kennel for Aqaba Station: 60$

 

Medium Kennel with Pet

WeightLengthWidthHeight

23-45 KGsOver 32kg (70lb) up to 45Kg (100lb)/Below 203cm (80in)

From/TO

Europe

Middle East

Far East

US

Europe

$450

$450

$450

$600

Middle East

$450

$375

$450

$600

Far East

$450

$450

$450

$600

US

$600

$600

$600

$600

 * Medium Kennel for Aqaba Station: 90$

 

Large Kennel with Pet

Weight LengthWidthHeight

32-45kgOver 32kg (70lb) up to 45Kg (100lb)/Over 203cm (80in) up to 250cm (100in)

From/TO

Europe

Middle East

Far East

US

Europe

$600

$600

$600

$800

Middle East

$600

$500

$600

$800

Far East

$600

$600

$600

$800

US

$800

$800

$800

$800

* Large Kennel for Aqaba Station: 120$

 

Small travel crates with Pet

Up to 07kg/(L40XW50XH26)

From/TO

Europe

Middle East

Europe

$180

$180

Middle East

$180

$150

 

* Jordan - Beirut and vice versa : 75$  

* PETC (PET in Cabin) for Aqaba Station: 60$

 

Over 45Kg(100lb) and for each additional 10kg (25lb)

Over 250cm (100in) and for each additional 50cm (20in)

One normal excess baggage charge in addition to the charges + four times the normal excess baggage charge

 

*Aufgegebene Tiere dürfen mit Passagieren als aufgegebenes Gepäck vom Check-in-Schalter des Riyadh Flughafens mitgenommen werden.

 

Falken in der Kabine

In Ausnahmefällen können Falken in der Kabine befördert werden, insbesondere in der Golfregion. Für einen solchen Transport gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Falken dürfen nur in der Economy Class befördert werden.
  • Falken müssen korrekt behaubt sein.
  • Für Falken und Falkner bestimmte Sitzplätze müssen Fensterplätze sein.
  • Jeder Vogel muss am Fuß eine Kette oder einen Strick tragen, über die bzw. den er sicher mit dem Sitz verbunden wird.
  • Es müssen gültige Veterinärbescheinigungen sowie alle sonstigen vom Einreise- oder Transitland verlangten Dokumente für Falken mitgeführt werden.
  • Das Risiko für den Transport von Falken liegt beim Eigentümer.
  • Die Reservierung muss mindestens 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit erfolgen. Außerdem ist eine Genehmigung der RJ-Abteilung „Systems & Procedures“ erforderlich.

 

Wichtiger Hinweis

Für einen Falken wird das Dreifache des üblichen Übergepäcktarifs berechnet. Für mehr als einen Falken pro Falkner ist die Buchung eines angrenzenden Sitzplatzes erforderlich.

Maximal zwei Falken pro Sitz.

Maximale Anzahl von Falken pro Flugzeugtyp:

  • Schmalrumpfflugzeug: 10 FALKEN
  • Großraumflugzeug: 15 FALKEN
Die Beförderung von Nagetieren ist auf allen unseren Flügen verboten.