Als besonderen Service für unsere Fluggäste mit längerem Transitaufenthalt in Amman (QAIA) kann Royal Jordanian unter den folgenden Bedingungen Hotelunterbringung, Mahlzeiten und Transfer vom/zum Flughafenhotel anbieten:
Bedingungen für die Bereitstellung einer Hotelunterkunft für Transitreisende:
Unter den folgenden Bedingungen übernimmt Royal Jordanian die Kosten für den Layover-Service bei Transitaufenthalt in Amman (QAIA):
1. Der Fluggast muss über RJ/512-Tickets für einen Reiseplan, auf einem von RJ vermarkteten und durchgeführten Flug, verfügen.
2. Der Fluggast muss zu normalen Tarifen in der Economy Class oder der Business Class reisen.
3. RJ übernimmt keine Layover-Kosten, wenn der Fluggast in einer Gruppe reist oder einen Sondertarif nutzt.
4. RJ übernimmt keine Layover-Kosten für Fluggäste mit ermäßigten Tickets, die mit einem Preisnachlass ausgestellt wurden.
5. RJ übernimmt die Kosten für Layover-Service in Amman für die Dauer des Transitaufenthalts auf dem QAIA sowie für maximal eine Übernachtung.
6. Der Transitaufenthalt muss mindestens acht (8) Stunden für die Economy Class und sechs (6) Stunden für die Crown Class betragen, darf jedoch vierundzwanzig (24) Stunden nicht überschreiten.
7. Der Fluggast muss für den ersten verfügbaren RJ-Anschlussflug gebucht sein. Der erste verfügbare Anschlussflug gilt sowohl für Anreise- als auch für Abreiseflüge.
+Hinweis: Der Beginn des Transitaufenthalts richtet sich nach der geplanten Ankunftszeit.
8. RJ übernimmt keine Layover-Kosten für Fluggäste, die mit zwei separaten Tickets reisen.
9. RJ übernimmt keine Layover-Kosten für Fluggäste, die keine bestätigte Reservierung für die nächsten Anschlussflüge besitzen.
10. RJ übernimmt keine Verantwortung für die Unterbringung bei Reisen mit Prämientickets (Buchungsklassen U & X).
11. Bei Flugverspätung wird eine Hotelunterkunft gemäß der RJ-Verspätungsrichtlinie zur Verfügung gestellt.
12. Unter den folgenden Bedingungen übernimmt RJ keine Layover-Kosten:
a. Die Reise findet ausschließlich in der Region des Nahen Ostens* statt (mit Ausnahme von Flügen von/nach Basra).
b. Die Reise erfolgt zwischen Ländern des Nahen Ostens* und Nordafrika, Tunesien oder Algerien (mit Ausnahme von Flügen von/nach Basra).
c. Die Flüge beziehen sich auf Inlandsreisen innerhalb von Jordanien (von AMMAN nach AQABA oder umgekehrt).
*Zu den Ländern des Nahen Ostens zählen Ägypten, Irak, Israel, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.