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Jordanische Kinder

Jordanische Kinder unter 18 Jahren, auf die die nachstehenden Punkte zutreffen, dürfen Jordanien nicht ohne die offizielle* Genehmigung ihres Vaters verlassen:

  • Kinder, die von ihrer nicht-jordanischen Mutter begleitet werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie einen eigenen Kinderpass besitzen oder im Pass ihrer Mutter eingetragen sind.
  • Kinder, die von ihrer jordanischen Mutter begleitet werden und im Pass ihrer Mutter eingetragen sind.
  • Kinder, die in der Obhut eines Verwandten reisen, bei dem es sich nicht um ihre Mutter handelt.

Jordanische Kinder, die von ihrer Mutter begleitet werden und einen eigenen Kinderpass besitzen, können ohne die Genehmigung ihres Vaters reisen.

*Die Genehmigung des Vaters muss offiziell von der Polizei oder dem Gouverneur bestätigt werden.